Demokratie kurz erklärt – Plattform Politische Bildung (2024)

Was ist Demokratie?

Das Wort Demokratie leitet sich von den griechischen Wörtern „demos“ und „kratein“ ab. Das bedeutet wörtlich übersetzt „Volksherrschaft“. Demos bedeutet „Das Volk“, und meint hier die Bürgerinnen und Bürger, die in einer Demokratie mitbestimmen dürfen, etwa über Wahlen, Abstimmungen oder Beteiligung an Diskussionen. Aufgabe der Politik ist es, verbindliche Regelungen für das Zusammenleben aller Bürger zu beschließen. Im Idealfall darf jede Person, die diesen Regeln unterworfen ist, sich bei der Erstellung beteiligen. In der Realität ist das allerdings nicht der Fall, da z.B. Kinder, Strafgefangene oder Ausländer nicht wahlberechtigt sind. Die Regeln werden von Parlamenten meist in Form von Gesetzen beschlossen. So ist eines der wichtigsten Merkmale einer Demokratie das Vorhandensein eines Parlamentes, das tatsächlich die Gesetze beschließt. In Österreich sind dies der Nationalrat, der Bundesrat sowie die neun Landtage.

Verschiedene Formen

Die vorherrschende Form von Demokratie ist in den meisten Ländern die repräsentative Demokratie. Hier wählt das Volk Vertreterinnen und Vertreter in die Parlamente, die dann dort das Volk repräsentieren. Das bedeutet, sie vertreten die Meinungen und Wünsche der Bevölkerung und stimmen an ihrer Stelle ab. Sie werden Abgeordnete genannt, sind üblicherweise in Parteien organisiert und müssen sich alle fünf oder sechs Jahre der Wiederwahl stellen.

Daneben gibt es aber auch noch andere Formen der Demokratie. In der Schweiz z.B. ist die direkte Demokratie stark ausgebaut. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger direkt in einer Sachfrage mitentscheiden dürfen – etwa in Form von Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren. Bei der direkten Demokratie entscheidet das Volk an Stelle des Parlaments, ob ein Gesetz gelten soll oder nicht. In der Schweiz werden die Bürgerinnen und Bürger ungefähr alle drei Monate zu Abstimmungen über die verschiedensten Themen aufgerufen.[1]

In Österreich gab es erst zwei Volksabstimmungen. Im Jahr 1978 lehnten die Österreicherinnen und Österreicher die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf ab. 1994 stimmten sie für den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Auch auf Landes- und Gemeindeebene sind derartige Abstimmungen möglich. So durfte 1920 das Volk in Kärnten über den Verbleib bei der Republik Deutsch-Österreich abstimmen. Jedes Jahr wird am 10. Oktober an diese Abstimmung erinnert. Volksbefragungen, deren Ergebnisse für die Politik nicht verbindlich sind, fanden in Kärnten bisher drei statt: 1980 zur Erhaltung des Nockgebietes als Landschafts- und Naturschutzgebietes, 1987 über die Abhaltung von Olympischen Spielen in Kärnten gemeinsam mit Italien und Slowenien sowie 1999 über die Müllverbrennungsanlage in Arnoldstein.

Die dritte und jüngste Möglichkeit demokratische Entscheidungen zu treffen, ist die Form der partizipativen Demokratie. Hier beteiligt sich das Volk stärker bei der Beratung über neue Gesetze oder Vorhaben, abgestimmt wird von der Politik bzw. den gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Diese Form ist noch nicht sehr bekannt, aber wird seit einigen Jahren in manchen Gemeinden und Bundesländern bereits erprobt. So hat Vorarlberg die partizipative Demokratie in Form der Bürgerräte in der Landesverfassung verankert.[2]

Grund- und Menschenrechte

In einer Demokratie ist aber nicht nur die Art, wie Gesetze erlassen werden, entscheidend, sondern auch die Wahrung von Grund- und Menschenrechten. Ohne die Garantie auf Leben, Eigentum und Freiheit ist eine Demokratie nicht möglich. Besonders Meinungs-, Versammlungs- und Redefreiheit sind wichtig, wenn das Volk sich politisch beteiligen soll. Denn ohne den freien Austausch von Meinungen und Argumenten unter den Bürgerinnen und Bürgern mithilfe von freien Medien kann keine ausreichende Meinungsbildung stattfinden.

Doch auch bei Abstimmungen darf die Mehrheit nicht immer entscheiden. Denn das würde bedeuten, dass Minderheiten (das sind kleine Gruppen von Personen, die sich etwa durch ihre Sprache, Hautfarbe, Religion oder Herkunft vom Rest der Bevölkerung unterscheiden) immer überstimmt und ihre Rechte nicht gewahrt werden. Daher garantieren Demokratien ausdrücklich die Rechte von Minderheiten. Die einzelnen Bestimmungen dazu sind üblicherweise in der Verfassung oder in internationalen Abkommen wie der Europäischen Menschenrechtkonvention (EMRK) oder der Charta der Grundrechte der EU aufgezählt.

Wer bestimmt in einer Demokratie?

Das Volk wählt seine Vertreterinnen und Vertreter immer für eine bestimmte Zeitspanne. So wird der Bundespräsident alle sechs Jahre gewählt, die Abgeordneten zum Nationalrat und der Landtage alle fünf Jahre (Ausnahme Oberösterreich alle sechs) und die Abgeordneten in den Gemeinderäten alle sechs Jahre. In sechs Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) werden auch die Bürgermeister direkt vom Volk gewählt. Durch diese regelmäßig stattfindenden Wahlen hat die Bevölkerung die Möglichkeit, das Zustandekommen der Gesetze zu beeinflussen. So können sie jene Politikerinnen und Politiker, mit deren Abstimmungsverhalten sie nicht einverstanden sind, wieder abwählen, indem sie eine andere Partei unterstützen.

Bei uns in Österreich wählt man aber nicht eine einzelne Person, sondern eine ganze Partei. Eine Partei ist der Zusammenschluss von Menschen mit ähnlichen Anschauungen und Zielen. Diese Anschauungen, Ziele und Lösungen sind in einem Parteiprogramm niedergeschrieben und festgelegt. Die einzelnen Parteien versuchen die Bürgerinnen und Bürger von einem Parteiprogramm zu überzeugen und sie dazu zu bringen diese Partei zu wählen.[3]

Nicht direkt vom Volk gewählt werden hingegen der Bundeskanzler, die Bundesminister sowie die Landeshauptleute. Diese Funktionen gehören nicht der gesetzgebenden (legislativen) Gewalt an, sondern sind Teil der Regierung (exekutive Gewalt). Sie sind daher zuständig für die Umsetzung der Gesetze, etwa in Form von Verordnungen. Das sind Vorschriften für die Verwaltung, wie etwa Beamte, die Gesetze anzuwenden haben. Gemeinsam mit der rechtssprechenden (judikativen) Gewalt, den Gerichten, achten sie auf die Ausführung und Einhaltung von Gesetzen.

Wie funktioniert eine Demokratie?

Ein grundlegendes Element der Demokratie sind Wahlen. Durch sie bekommen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in einem Staat die Möglichkeit politisch mitzubestimmen.

Ein weiterer wichtiger Grundsatz der Demokratie ist die bereits erwähnte Gewaltentrennung zwischen gesetzgebenden, vollziehenden und rechtssprechenden Organen. Durch sie wird gewährleistet, dass nicht eine einzelne Person, Partei oder Institution alleine die ganze Macht im Staat besitzt. Durch die Aufteilung der Macht auf verschiedene Bereiche, Institutionen und Personen wird ein Machtmissbrauch verhindert. In Österreich haben wir das sogenannte 3-Säulen-System. Es besteht aus der Legislative (Parlament), die für die Gesetzgebung zuständig ist, die Exekutive oder auch Verwaltung und die Judikative (Gerichtsbarkeit).[4] Keine dieser drei Gewalten kann allein herrschen. Sie müssen miteinander kooperieren, um die Regeln für unser Zusammenleben zu beschließen, umzusetzen und deren Einhaltung zu kontrollieren.

Quellen

demokratiewebstatt.at (2015a). Alles über Demokratie. Verfügbar unter: https://www.demokratiewebstatt.at/wissen/demokratie/ [abgerufen am 23.09.2015].

demokratiewebstatt.at (2015b). wer bestimmt in einer Demokratie?. Verfügbar unter: https://www.demokratiewebstatt.at/wissen/demokratie/werbestimmt/ [abgerufen am 23.09.2015].

demokratiewebstatt.at (2015c). Wie funktioniert eine Demokratie?. Verfügbar unter: https://www.demokratiewebstatt.at/wissen/demokratie/wie/ [abgerufen am 23.09.2015].

Weiterführende Links:

Abstimmungen in der Schweiz: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen.html

Grund- und Menschenrechte: http://www.demokratiezentrum.org/themen/demokratiedebatten/kampf-der-kulturen/menschenrechte-auf-internationaler-ebene.html

Ergebnisse von Wahlen und Volksbegehren: http://www.bmi.gv.at/412/ und http://www.bmi.gv.at/411/

[1] Unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen.html finden Sie mehr Informationen zu den Abstimmungen in der Schweiz.
[2] Dafür hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung ein Büro für Zukunftsfragen eingerichtet. Mehr Informationen dazu unter: https://www.vorarlberg.at/vorarlberhttps://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/aufgaben-und-leistungen?article_id=130395g/umwelt_zukunft/zukunft/buerofuerzukunftsfragen/start.htm[3] Vgl. demokratiewebstatt.at (2015b). [online].
[4] Vgl. demokratiewebstatt.at (2015c). [online].

Autorinnen:Kathrin Stainer-Hämmerle (FH Kärnten), Katja Rothleitner (FH Kärnten)

Damit der Text gut verständlich ist, wurde für alle Funktionsbezeichnungen die männliche Form gewählt. Das entspricht mehrheitlich der aktuellen Situation. In einer Demokratie sollte es jedoch Ziel sein, dass in allen Positionen sowohl Männer als auch Frauen sowie Personen aller Altersgruppen vertreten sind.

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References

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